Rechtsprechung
BVerfG, 14.03.2001 - 2 BvR 2056/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Beschwerdeentscheidung ohne Begründung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1
Verletzung des rechtlichen Gehörs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 13.09.1999 - 2 Not 1/99
- BVerfG, 14.03.2001 - 2 BvR 2056/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 14.03.2001 - 2 BvR 2056/99
Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 [25 f.]). - BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88
Fangschaltungen
Auszug aus BVerfG, 14.03.2001 - 2 BvR 2056/99
Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet zwar das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG liegt jedoch erst vor, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 25, 137 [140]; 85, 386 [404]). - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BVerfG, 14.03.2001 - 2 BvR 2056/99
Die Gerichte sind dabei nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (stRspr; vgl. BVerfGE 96, 205 [217]).
- BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …
Auszug aus BVerfG, 14.03.2001 - 2 BvR 2056/99
Dies gilt namentlich für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbare Entscheidungen (vgl. BVerfGE 65, 293 [295]). - BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision
Auszug aus BVerfG, 14.03.2001 - 2 BvR 2056/99
Dem Grundgesetz lässt sich nicht entnehmen, dass jede - auch eine mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare letztinstanzliche - gerichtliche Entscheidung mit einer Begründung zu versehen ist (vgl. BVerfGE 50, 287 [289 f.]). - BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
Auszug aus BVerfG, 14.03.2001 - 2 BvR 2056/99
Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet zwar das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG liegt jedoch erst vor, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 25, 137 [140]; 85, 386 [404]).